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                                      Patientenverfügung

Weil öfters der Wunsch an mich herangetragen wurde, mit meiner Hilfe eine Patientenverfügung zu errichten, möchte ich Informationen auf dieser Seite geben und ebenso diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch auch anbieten eine solche zu errichten.
Das eigene Lebensende ist für viele Menschen ein schwieriges Thema, mit dem sie sich, oft aus Angst, nur ungern beschäftigen wollen.
Trotzdem beunruhigt viele Menschen der Gedanke, die letzen Tage ihres Lebens an lebensverlängernde Maschinen zu verbringen.
Daher ist es legitim darüber nachzudenken und auch festzulegen, welche intensivmedizinischen Maßnahmen gesetzt und welche unterlassen werden sollen.
Das Patientenverfügungsgesetz sieht vor, dass Menschen, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, entscheiden können, welche medizinische Behandlung sie im Falle des Falles haben wollen und besonders nicht haben wollen.
Schlagend wird diese natürlich erst, wenn sich der Betroffene durch Unfall oder Krankheit nicht mehr mitteilen kann.
Die vom Gesetz vorgesehen ärztliche Beratung ist verpflichtend und erfahrungsgemäß nimmt sie ungefähr eine Stunde in Anspruch.
Die Kosten für diese ausführliche Beratung betragen, entsprechend einer Empfehlung der österreichischen Ärztekammer , € 120.

Wichtig erscheint mir persönlich, dass Sie im Rahmen unseres Gespräches einen Einblick  in intensivmedizinisch Machbares bekommen, sowie Bedeutung von Reanimation, Beatmung und Ernährung.

Das Gesetz unterscheidet zwei grundlegend verschiedene Möglichkeiten einer Patientenverfügung:
      Die verbindliche und
      Die beachtliche Patientenverfügung 

Die verbindliche Patientenverfügung ist eine absolute Handlungsanweisung an das Ärzteteam und Pflegepersonal. Das bedeutet, dass Ihre Wünsche unbedingt eingehalten werden müssen, auch wenn dadurch der frühere Tot möglich oder wahrscheinlich wird.
Auf Grund dieser folgenschweren Anweisungen, ist es dem Gesetzgeber so wichtig, dass der potentielle  Patient sich mit der Thematik bei voller geistiger Gesundheit beschäftigt und sämtliche medizinische Fragen besprochen werden.
Neben der Klärung der medizinischen Aspekte ist auch eine Aufklärung durch einen Notar oder Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben .

Die beachtliche Patientenverfügung ist hingegen lediglich eine Willensbekundung spezielle lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen.
Dies verbietet dem Ärzteteam jedoch nicht- im Gegensatz zur verbindlichen Patientenverfügung-lebensverlängernde Methoden einzusetzen, sie sind jedoch angehalten zu überlegen, ob sie dem vermeintlichen Patientenwillen entspricht.

Die Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats oder jenem der Rechtsanwalskammer  registriert werden.

Für ein persönliches Gespräch ersuche ich um telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 4858808 oder 066473584222.